HOTEL PRESS Service AGB

HOTEL PRESS Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Stand: 01.01.2007

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

§ 2 Angebot – Angebotsannahme

(1) Die Bestellung des Vertragspartners gilt als Angebot. Der Vertragspartner ist an dieses Angebot 2 Wochen gebunden.
(2) Wir werden die Bestellung innerhalb von 2 Wochen schriftlich - in der Regel per E-Mail - bestätigen, ablehnen oder hinsichtlich der Auswahl der Zeitschriften und der Bestellgröße abändern.
(3) Eine Änderung der Bestellung des Vertragspartners stellt ein neues Angebot unsererseits dar, das der Vertragspartner annehmen oder ablehnen kann.

§ 3 Vertragsgegenstand - Kündigung - Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Im Rahmen des HOTEL PRESS Service Vertrages wird der Vertragspartner mit diversen Zeitschriften und Zeitungen gemäß der Bestellung zur ausschließlich kostenfreien Überlassung an Gäste des Hotels beliefert.
(2) Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der ersten Lieferung bis auf Weiteres geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des darauf folgenden Monats schriftlich gekündigt werden.
(3) Es gelten die Bezugspreise gem. der Bestellung zzgl. der jeweils geltenden gesetzl. MwSt. am Tag der Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung für die bestellten Publikationen erfolgt monatlich.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(5) Wir sind berechtigt, im Falle von Preiserhöhungen der Verlage die Bezugspreise der einzelnen Publikationen entsprechend anzupassen.

§ 4 Zusatzleistung: Partnerhotelvertrag

(1) Vertragspartner unseres HOTEL PRESS Service Vertrages haben die Möglichkeit, Partnerhotel zu werden. Partnerhotels sind berechtigt, ausgewählte Publikationen gegen Erstattung einer monatlichen Servicegebühr zur kostenlosen Weitergabe an ihre Gäste zu beziehen. Es besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Presseerzeugnisse bzw. einer bestimmten Menge einer Publikation. Weiterhin erhalten Partnerhotels den jeweils im aktuellen Titelkatalog angegebenen Rabatt auf die Katalogpreise von Magazinen und Zeitschriften.
(2) Die Servicepauschale ist zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer kalenderjährlich im Voraus zu zahlen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag über die Zusatzleistung für Partnerhotels endet automatisch im Zeitpunkt der Beendigung des Hotel Press Service Vertrages.

§ 5 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt frei Haus entsprechend den Erscheinungsrhythmen der jeweiligen Publikationen zzgl. max. 14 Werktagen an die Anschrift des Vertragspartners. Nationale Tageszeitungen werden in der Regel am Erscheinungstag geliefert, internationale Tageszeitungen am übernächsten Tag. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(2) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der - rechtzeitigen - Selbstbelieferung. Im Falle von Lieferstörungen aufgrund höherer Gewalt, Streik u.ä. entfällt die Lieferpflicht für die Dauer der Störung, die Vergütungspflicht des Vertragspartners entfällt für den entsprechenden Zeitraum.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners voraus.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Liefersache in dem Zeitpunkt auf das Partnerhotel über, in dem dieses in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser die Lieferung unverzüglich bei Erhalt überprüft und eventuelle Monierungen uns unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen – schriftlich angezeigt hat.
(2) Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Soweit dem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(5) Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 7 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Vertragspartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.


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